EMIKO-Produkte in der Bio-Landwirtschaft – die Nachweise

Alle EMIKO-Produkte dürfen in der Bio-Tierhaltung bzw. im Ackerbau verwendet werden.
EMIKO Silan und das EMIKO Bio Ergänzungsfuttermittel für Nutztiere werden regelmäßig durch die Firma ABCERT AG (DE-ÖKO-006) geprüft und biozertifiziert. Sie entsprechen somit den Vorschriften der VO (EG) Nr. 834 / 2007 und der VO (EG) Nr. 889 / 2008.

Die Bodenhilfsstoffe EMIKO BodenAktivator, EMIKO GülleZusatz sowie der EMIKO Stallreiniger fallen nicht in den Anwendungsbereich der EG Öko-Verordnung und können daher nicht biozertifiziert werden. Sie sind aber in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau des Forschungsinstituts für den biologischen Landbau in Deutschland (FiBL, www.fibl.org) sowie im Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich (www.infoXgen.com) gelistet und dürfen ebenfalls verwendet werden.

Warum die Art der Wirtschaftsweise bei EM keine Rolle spielt

Wir vermuten, dass die gesamte Landwirtschaft über die nächsten Jahre und Jahrzehnte eine immer naturnähere Form annehmen wird. Ganz unabhängig davon, ob ein Betrieb sich bewusst dazu entscheidet, eine Biozertifizierung anzustreben oder seine konventionelle Wirtschaftsweise in Teilen oder gänzlich ökologischen ausrichtet – die nachhaltigsten und stabilsten Leistungen bzw. Erträge sind zu erzielen, wenn wir die Natur in ihren eigenen Mechanismen unterstützen. Das sind unsere Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre EM in der Landwirtschaft.

Es geht um größtmögliches Gleichgewicht aller natürlichen Abläufe. Und weil mikrobielle Prozesse die Basis für biologisches Gleichgewicht ebnen, funktionieren EM-Produkte, ganz gleich, von welchem ausgehenden Punkt sie zur Anwendung kommen.

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