Die Qualitätssicherung der EMIKO basiert auf dem gesetzlich vorgeschriebenen HACCP-Konzept. Zwar ist es Pflicht, doch muss dieses Konzept nicht zwingend von externer Stelle geprüft werden. Um die größtmögliche Transparenz für allen EM-Kunden zu schaffen und die hohen Standards belegen zu können, lässt die EMIKO ihre Qualitätssicherung jedoch jährlich von einer externen Zertifizierungsstelle (DEKRA) prüfen und zertifizieren.

Konsequente Gefahrenanalyse – gut, seinen „Feind“ zu kennen

HACCP steht für “Hazard analysis and critical control points”, was auf Deutsch so viel bedeutet wie „Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte“.
Im Rahmen des HACCP-Konzepts werden alle möglichen „Gefahren“ analysiert, die im Verantwortungsbereich der EMIKO liegen. Dies betrifft alle Teilbereiche, die zwischen Rohstoff- und Gebindeeinkauf über den Produktionsprozess und die Lagerung bis hin zum Transport zum Kunden liegen.
Sind die Stellen bekannt, die z. B. zu einer möglichen Beeinträchtigung des Produktes führen können, werden sie gezielt überwacht und geeignete Grenzwerte für die Kontrolle festgelegt. Bei EM-Produkten bedeutet dies zum Beispiel das regelmäßige Messen und die Dokumentation des pH-Wertes während der Fermentation.
Das HACCP-Konzept schreibt auch regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter vor, z.B. zum Thema Hygiene, Qualitätskontrollen oder Arbeitssicherheit, die jährlich wiederholt werden.

Produktion: Tägliche Kontrolle und Dokumentation

Vor der Einlagerung und Verwendung werden Rohstoffe für die Produktion auf sensorische Parameter wie Geruch, Geschmack, Konsistenz und Aussehen überprüft. Weiterhin werden einige analytische Parameter bestimmt; bei der Melasse sind dies zum Beispiel der Brix und der pH-Wert.
Alle für die Produktion vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen werden von den eigenen, geschulten Mitarbeitern durchgeführt und dokumentiert. So werden die Temperaturen in den Fermentationskammern und die pH-Werte in den Ansätzen kontinuierlich überwacht und schriftlich festgehalten.

Hygiene nach Lebensmittelstandard

Alle Produkte werden in einem abgetrennten Arbeitsbereich hergestellt, der entsprechend den Vorschriften zur Lebensmittelproduktion gestaltet ist. Alle Produktionsmitarbeiter tragen saubere Arbeitskleidung, die ausschließlich im Hygienebereich verwendet wird.
Die Produktion darf ausnahmslos von gesunden Menschen betreten werden. Jeder, der den Produktionsbereich betritt, muss Schutzkleidung tragen und schriftlich versichern, dass er zum aktuellen Zeitpunkt nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet.
Eine wesentliche Aufgabe der Produktionsmitarbeiter ist die regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen, Behälter, Maschinen und Geräte entsprechend den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, um eine gleichbleibende, hohe Qualität der Produkte gewährleisten zu können.

Doppelte laboranalytische Kontrolle vor dem Verkauf

Nach allen internen Prüfungen wird jede fertige Produktionscharge von zwei Labors überprüft:

  • von einem Labor der EMRO, die jede Charge auf die gewünschte Zusammensetzung und Anzahl der betreffenden EM Effektive Mikroorganismen prüft und zum Verkauf freigibt sowie
  • von einem Lebens-und Futtermittellabor, das die Qualität der Produkte aus lebensmittelrechtlicher Sicht absichert.

In den Verkauf gelangen die Produkte erst, nachdem die Analysen beider Labors vorliegen.

„Sicher“ auch im rechtlichen Sinne

Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von EM ist eine große Bandbreite verschiedenster Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zu beachten, um auch im rechtlichen Sinne ein sicheres Produkt herzustellen. Je nach Einsatzgebiet des Produktes geht es dabei um Vorgaben für die Kennzeichnung der Produkte als auch darum, welche Werbeaussagen erlaubt sind.
Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass keinerlei gesundheitsbezogenen Aussagen zu den Produkten gemacht werden dürfen; weder auf dem Etikett noch in Broschüren oder Online-Texten. In der EU sind derartige „unbewiesenen“ Aussagen verboten und beziehen sich auf alle Produkte, bei denen jemand oder etwas „gesünder“ werden kann (Menschen, Tiere oder Pflanzen).
Unbewiesen bedeutet in dem Fall, dass es keine klinischen Studien oder Großversuche gibt, die eine Aussage belegen. Derartige Studien sind sehr teuer, für kleine Unternehmen nicht finanzierbar und liegen daher für EM-Produkte nicht vor. Natürlich funktionieren die Produkte dennoch, auch wenn die Beweise auf Ebene klinischer Studien fehlen.

Fazit: Sichere EM-Fertigprodukte haben viele Vorteile

Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen tragen dazu bei, dass jeder EM-Anwender ein einwandfreies und qualitativ hochwertiges Produkt bekommt, dessen Wirkung bei sachgerechter Anwendung so eintritt wie erwartet. Die Fertigprodukte haben daher eine Reihe von Vorteilen, die auf die Eigenvermehrung von EMa nicht zutreffen:

  • Zertifizierte Qualitätssicherung
  • Produktion nach Lebensmittelstandard
  • Qualität ist festgelegt und messbar
  • Doppelte laboranalytische Kontrolle des Produktes vor dem Verkauf
  • klare Produkthaftung
  • Anwendungsempfehlungen und Erklärung des Produktes auf der Verpackung
  • Auf das Anwendungsgebiet abgestimmte Zusammensetzung der Mikroorganismen und weiteren Zutaten
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